TRAUMHAFTER VILLENGRUND IN SÜDSEITIGER RUHELAGE MIT WEITBLICK!
Sie sind es gewohnt, bei der Erfüllung Ihrer Wünsche keine Kompromisse einzugehen. Sie wissen genau, was Sie wollen
- exklusive Lage
- einen unverbaubaren Traumausblick
- Grünruhelage
- kein Verkehrslärm
- keine Zeit verlieren
Mit dem hier angebotenen Baugrundstück können Sie unter all diese Anforderungen ein Häkchen setzen.
Zum Verkauf gelangt folgendes GRUNDSTÜCK (bereits aufgeschlossen):
Grundstücksgröße lt. Katasterplan:
ca. 767,19 m² Bauland (Widmung BW-2WE im unteren Grundstücksteil)
ca. 632,81 m² Grünland (Widmung Glf)
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ca. 1.400 m² gesamt
DIE ECKDATEN:
- Bauklasse I, II
- ca. 767 m2
- Bebauungsdichte lt. Tabelle ca. 176 m² bebaubare Fläche
- Traufenhöhe: 8 Meter
- Geschosse: max. 3 Vollgeschosse zulässig
- maximal 2 Wohneinheiten zulässig
- Bauweise: offen, gekuppelt - wegen Nachbarbebauung gekuppelte Bauweise nicht mehr möglich!
Es gibt eine bereits bewilligte Baueinreichung für eine moderne Villa auf 3 Etagen mit einer Nutzfläche von 342,2 m2 plus einer Garage mit 40,6 m2. Bei Bedarf können wir Ihnen nach einer gemeinsamen Besichtigung gerne nähere Details zur Einreichung liefern.
LAGE & UMGEBUNG:
Sie sind fast am Ende einer Sackgasse, das Grundstück großteils südseitig orientiert, vor Ihnen der Blick auf das Weidlingtal und den Leopoldsberg, rückseitig nichts als Weinberge.
Sie erreichen die Wiener City mit dem Bus in ca. 40 Minuten, mit der Bahn in ca. 35 Minuten und mit dem Auto in ca. 25 Minuten.
Die Infrastruktur im Ort deckt die Nahversorgung, auch für Kinder (Kindergarten, Volksschule in Weidling) und Gesundheit, sehr gut ab.
DER KAUFPREIS:
Der Kaufpreis für dieses besondere Grundstück beträgt EUR 1.400.000,--.
INTERESSE?
Für mehr Informationen und die Vereinbarung eines Besichtigungstermins steht Ihnen Wolfgang Konsel gerne unter 0676/3505425 oder per E-Mail Wolfgang.konsel@equilibria.at zur Verfügung.
Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteillungen durch Dritte.
Wir weisen auf ein wirtschaftliches Naheverhältnis zum Auftraggeber hin.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.